1. Schritt 2. Schritt
Meine private Krankenversicherung soll folgende Leistungen beinhalten:
Unterbringung im Krankenhaus
Für Zahnersatz sollen mindestens erstattet werden
Für Zahnbehandlung sollen mindestens erstattet werden
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen usw.) sollen bis zu folgenden Betrag erstattet werden
Auf eine privatärztliche Behandlung lege ich Wert



Sicherheit durch Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung erstattet für die Versicherten alle oder einen Teil der Kosten, die im Krankheitsfall, während der Behandlung nach Unfällen und bei Mutterschaft entstehen. Die Krankenversicherung ist ein Teil des Gesundheits- und Sozialversicherungssystems. Neben finanziellen Leistungen gewähren Krankenversicherungen in einigen Ländern ebenfalls Sachleistungen. Länderspezifisch ist außerdem geregelt, ob Folgekosten von Unfällen von der Krankenversicherung oder von einer zusätzlichen Unfallversicherung übernommen werden.

In der Bundesrepublik Deutschland existieren zwei verschiedene Arten von Krankenversicherungen: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV). Bei der PKV erfolgt die Absicherung bei einem privat organisierten Versicherungsunternehmen. Beide Versicherungsarten unterschieden sich hauptsächlich hinsichtlich ihrer Erhebungs- und Verteilungsmechanismen. Bezüglich der Beitragssteigerungen in der medizinischen Versorgung gibt es keine gravierenden Unterschiede zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.

Welcher Personenkreis gehört welcher Versicherungsform an?

Die Versicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist in Deutschland der Regelfall. Der Kreis der versicherten Personen wird vom Gesetz bestimmt. Für einen Teil der deutschen Bevölkerung besteht eine gesetzliche Versicherungspflicht in der GKV. Nur unter bestimmten Voraussetzungen können sich Pflichtversicherte von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen.

Gesetzliche Krankenkassen bieten ebenfalls die Möglichkeit, sich freiwillig versichern zu lassen. Dies ist relevant für Personen, die zuvor aus der Pflichtversicherung oder einer Familienmitversicherung ausgeschieden sind.

Des Weiteren ist es in der GKV möglich, sich über die Versicherung eines Familienmitgliedes mit zu versichern. Der Familienangehörige muss dabei der Ehegatte oder Lebenspartner eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung sein und darf nur über ein geringes Gesamteinkommen verfügen. So darf ein Familienmitversicherter bei einer geringfügig entlohnten Tätigkeit bis zu 400 Euro im Monat verdienen.

Wer sich bei einer privaten Krankenversicherung versichern möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Zu den Aufnahmevoraussetzungen der PKV zählen die Kriterien Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Einkommen, Beruf und gewünschte Leistungsumfang der Versicherung. Für eine bestimmte Personengruppe gilt keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Dazu zählen beispielsweise Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Im Jahr 2009 lag diese Grenze bei einem jährlichen Bruttoeinkommen von 48.600 Euro. Zu diesem höherverdienenden Personenkreis gehören zum Beispiel Anwälte oder Steuerberater. Des Weiteren besteht für Beamte, Selbstständige und Freiberufler keine Versicherungspflicht in der GKV. Anders als bei der gesetzlichen können private Krankenversicherungen einige Personengruppen aufgrund ihres kritischen Gesundheitszustandes ablehnen.

Studenten haben in der Regel die Pflicht, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu versichern. Studierende haben im Normalfall eine gesetzliche Krankenversicherung, bzw. sind über ihre Eltern gesetzlich pflichtversichert. Eine private Krankenversicherung Student kann man unter Umständen jedoch auch bekommen. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht für Studierende die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Wer sich zu Beginn seines Studiums von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lässt, kann eine PKV abschließen. Studierende, die sich nach Ablauf der kostenlosen Familienmitversicherung von der GKV befreien lassen, können ebenfalls eine private Krankenversicherung abschließen.

Der Beitrag wurde am Montag, den 15. März 2010 um 13:05 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
2 Kommentare bisher • RSS-Feed für KommentareTrackBack URI
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  • miriam sagt:

    Mir gefällt das Angebot. Allerdings hätte man den zahnersatz weglassen können, dafür interessieren sich viele nicht.

  • Linda sagt:

    Die Sicherheit ist allerdings auch in der GKV gegeben….

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