1. Schritt 2. Schritt
Meine private Krankenversicherung soll folgende Leistungen beinhalten:
Unterbringung im Krankenhaus
Für Zahnersatz sollen mindestens erstattet werden
Für Zahnbehandlung sollen mindestens erstattet werden
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen usw.) sollen bis zu folgenden Betrag erstattet werden
Auf eine privatärztliche Behandlung lege ich Wert



Kritik an Beraterqualifikation von Kassenmitarbeitern

Neben den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung, können die Krankenkassen seit der letzten Gesundheitsreform private Zusatzversicherungen an ihre Mitglieder vermitteln. Doch viele Mitarbeiter der gesetzlichen Kassen seien bisher bloß mangelhaft ausgebildet und ihnen fehle die nötige Sachkunde, um ihre Kunden umfassend zu beraten. Worauf Sie beim Abschluss einer Krankenversicherung achten sollte:

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Montag, 28. Februar 2011, 11:59 Uhr
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Sicherheit durch Krankenversicherung

Eine Krankenversicherung erstattet für die Versicherten alle oder einen Teil der Kosten, die im Krankheitsfall, während der Behandlung nach Unfällen und bei Mutterschaft entstehen. Die Krankenversicherung ist ein Teil des Gesundheits- und Sozialversicherungssystems. Neben finanziellen Leistungen gewähren Krankenversicherungen in einigen Ländern ebenfalls Sachleistungen. Länderspezifisch ist außerdem geregelt, ob Folgekosten von Unfällen von der Krankenversicherung oder von einer zusätzlichen Unfallversicherung übernommen werden.
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Montag, 15. März 2010, 13:05 Uhr
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Angebote zur privaten Krankenkasse

Der Unterschied zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenkasse besteht im Wesentlichen bei der Beitragsermittlung. Während bei der Gesetzlichen die Beiträge nach dem Einkommen ermittelt werden, geht es bei den Privaten ums Eintrittsalter und das Geschlecht. …weiterlesen

Donnerstag, 29. Oktober 2009, 16:25 Uhr
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Willkommen bei Angebot-private-krankenkasse.de!

Eine Krankenversicherung braucht im Grunde erstmal jeder und für bestimmte Personengruppen besteht auch eine Versicherungspflicht. Gehört man zu den Arbeitnehmern, Auszubildenden, Studierenden, Rentern oder ist man arbeitslos oder hat eine Behinderung, dann muss man sich gesetzlich Krankenversichern lassen. Wer sich selbstständig macht, der hat die Wahl sich freiwillig gesetzlich abzusichern, oder aber auf eine private Krankenversicherung zurückzugreifen.

Bei den privaten Versicherungen gibt es viele Anbieter, die sich sowohl von den Beiträgen her, als auch den Leistungsumfang betreffend voneinander unterscheiden. Grundsätzlich können sich sowohl Beamte, als auch Arbeitnehmer mit einem gewissen Einkommen für eine private Absicherung entscheiden. Ebenso geringfügig Beschäftigte mit einem Gehalt von unter 400 Euro können sich für eine private Krankenkasse entscheiden.

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Montag, 12. Oktober 2009, 09:28 Uhr
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